Ein "‚Jurist‘ im Sinne Kelsens" ist "ein spindeldürres, bis auf den letzten Blutstropfen ausgepreßtes Männchen, das den Doktorhut tief ins pergamentene Antlitz drückt, auf daß die Welt der Tatsachen es nicht störe in der Versunkenheit in ideelle Normen. Man gebe ihm den Laufpaß! Wir brauchen keine ‚juristische Erkenntnis‘, die sich auf die Frage, was denn das Recht sei auf ihre ‚Reinheit‘ ausredet."1)