Der Beitrag widmet sich abermals dem Streit um die Voraussetzungen, unter denen eine Vordienstzeitenanrechnung aus unionsrechtlicher Perspektive zulässig sein kann. Nicht eine Einzelfall-Analyse der EuGH-Entscheidungen zu diesem Thema steht im Zentrum, sondern das Bemühen um eine Dogmatik der Freizügigkeit als einer Grundfreiheit des Unionsrechts.