1. Einleitung
Der aus Österreichisch-Schlesien stammende,1) sozialdemokratische Politiker und Autor Ferdinand Hanusch gilt als Architekt und Initiator mehrerer, bis heute besonders wichtiger Sozialgesetze der Ersten Republik. In seine Ära als Staatssekretär2) der Regierung Renner (1918-20)3) sowie des von Mayr geleiteten Übergangskabinetts von Juli bis Oktober 1920 fielen Rechtsakte, die sich als prägend für das heutige Arbeits- und Sozialrecht erwiesen haben. Besonders imponieren dabei die rasche Gesetzwerdung und die effektive Umsetzung der Rechtsakte, die zum Teil von Verwaltungsorganen ausgingen, zum Teil aber in Gesetzesform von der Provisorischen Nationalversammlung (PrNV) und ab März 1919 von der Konstituierenden Nationalversammlung (KNV) beschlossen wurden.4) Zu den frühen Rechtsakten zählen hier die Vollzugsanweisung des Staatsrates5) zur Arbeitslosenunterstützung6) unmittelbar nach Kriegsende, die noch im Dezember 1918 erfolgte, und die gesetzliche Neufassung von Arbeitszeitregeln (8-Stunden-Tag im Industriesektor).7) Der Beschluss des BetriebsräteG 19198) ging bereits auf ein längeres Tauziehen mit den bürgerlichen Parteien und auf einen Kompromiss zurück, der zu außerparlamentarischen Protesten gegen die "Verwässerung" und damit auch zu einer ersten Koalitionskrise führte.9) In einer wirtschaftspolitischen Gesamtbetrachtung gilt dennoch dieses Gesetz, das mit erwartbaren Einschränkungen (zB außerhalb von landwirtschaftlichen Mittelbetrieben) wirksam wurde, als eine der zentralen gesetzgeberischen Leistungen der Ära Hanusch.10)