Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2020
HSI-Schriftenreihe Band 34, 187 Seiten, kartoniert, € 19,80 (PDF kostenlos)
"Whistleblower" melden Rechtsverstöße und Missstände. Mit "Whistleblowing" bezeichnet man im arbeitsrechtlichen Zusammenhang das Aufdecken von (auch fahrlässigen) Missständen und Unregelmäßigkeiten oder schlichtweg auch bloßen Organisationsmängeln in der öffentlichen Verwaltung oder in privaten Unternehmen durch die eigenen AN bzw auch durch den BR, darüber hinaus aber auch durch andere "Organisationsinsider" mit einem privilegierten Zugang zu Informationen (zB LieferantInnen). Dabei werden zB Informationen über Steuerhinterziehung, Kartellabsprachen, Manipulationen des Aktienkurses und Schmiergeldzahlungen, aber auch über Qualitätsprobleme, Lieferschwierigkeiten, Unregelmäßigkeiten (zB bei der Kreditvergabe durch eine Bank) oder den Verstoß gegen arbeitsrechtliche oder arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschriften an GeschäftspartnerInnen des AG, Behörden, Interessenvertretungen oder auch direkt an die Presse weitergegeben (sogenanntes "externes Whistleblowing" iwS). Nachvollziehbarerweise haben AG sohin ein eminentes Interesse daran, dass derartige Meldungen im Unternehmen bleiben, sprich – über dafür eigens eingerichtete Kanäle unter Umgehung des sonstigen "Dienstweges" – an eigens eingerichtete unternehmensinterne Stellen adressiert und dort bearbeitet werden (sogenanntes "internes Whistleblowing"); darüber hinaus wird die Einrichtung einer solchen "Whistleblowing-Hotline" mittlerweile auch als ein Instrument der Überwachung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben verstanden und von speziellen Rechtsmaterien (zB insb im Finanzdienstleistungsbereich) auch schon angeordnet.