Am 1.7.1921 trat das österreichische Angestelltengesetz in Kraft. Seitdem sind fast 100 Jahre vergangen, in denen dieses Gesetz nur geringfügige Veränderungen erfahren hat. Ein Umstand, der – wie es im Kommentar des Angestelltengesetzes heißt – "nicht nur für den sozialpolitischen Rang, sondern auch für seine Qualität"1) spricht. Anlässlich dieses Jubiläums soll ein Blick auf die Entwicklung dieses Sondergesetzes für die Angestellten geworfen werden.