Am 16.3.2020 ist die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem § 2 Abs 1 des Covid-19-MaßnahmenG in Kraft getreten.2) Diese sah in § 1 ein Verbot vor, öffentliche Orte zu betreten. Damit sollte eine weitere Verbreitung des Corona-Virus verhindert werden. Die rechtliche Folge dieser Anordnung war nichts weniger als der gesellschaftliche und wirtschaftliche "Lockdown" Österreichs. Dieser hat dazu geführt, dass ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung von einem Tag auf den anderen von zu Hause aus – im Home-Office – arbeiten musste. Inzwischen ist der Lockdown aufgehoben. Dennoch sind weiterhin viele im Home-Office. Das Arbeiten von zu Hause scheint sich zunehmend zu etablieren. Deshalb sollen verbesserte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Der vorliegende Beitrag will den Status quo analysieren und arbeitsrechtliche Problemfelder identifizieren.