Die Arbeitszeitgesetz-(AZG-)Novelle ist seit acht Monaten in Kraft. Politisch hat sie heftige Diskussionen ausgelöst. Von der Praxis dürfte sie weit gelassener aufgenommen worden sein. Breitflächige Änderungen oder gar Verlängerungen der Arbeitszeit lassen sich bisher nicht feststellen.1) Juristisch wirft die Novelle zahlreiche Fragen auf, die von der Literatur bereits umfassend aufgearbeitet, allerdings sehr kontrovers behandelt werden. Der vorliegende Beitrag2) geht ausgewählten Rechtsfragen nach und konzentriert sich dabei neben dem AZG auch auf die aktuellen Änderungen im Arbeitsruhegesetz (ARG) rund um den Karfreitag.