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Schmitt, Die Haftung betriebsverfassungsrechtlicher Gremien und ihrer Mitglieder

BuchbesprechungenThomas MathyDRdA 2018, 539 Heft 6 v. 15.12.2018

Nomos Verlag, Baden-Baden 2017

985 Seiten, broschiert, € 199,–

Mit dem vorliegenden Werk, welches auf ihrer im Oktober 2016 approbierten Dissertation beruht, hat sich Schmitt zum Ziel gesetzt, ein in sich schlüssiges betriebsverfassungsrechtliches Haftungs- und Sanktionensystem vorzulegen, das sich friktionsfrei in die Privatrechtsordnung einfügt. Dieser breit gewählte Ansatz ist ausdrücklich zu begrüßen, trägt er doch der tiefen Einsicht von Stammler (Theorie der Rechtswissenschaft [1911] 24 f) Rechnung, dass die Anwendung eines Paragrafen eines Gesetzbuches auf die Anwendung der ganzen Rechtsordnung hinausläuft. Wenn demgegenüber Schneller (DRdA 2018, 178 f) es jüngst als "petitio principii" abgetan hat, dass die Frage nach einer zivilrechtlichen Haftung des Betriebsratsmitgliedes nicht allein mit dem Wortlaut des § 115 ArbVG zu lösen ist, sondern dies aus dem ganzen II. Teil des ArbVG abgeleitet werden muss, lässt dies außer Acht, dass die Heranziehung aller Erkenntnisquellen zum richtigen Verständnis einer Rechtsnorm – insb eben auch der teleologisch-systematischen Interpretation – niemals ein Zirkelschluss sein kann; dies folgt schon aus dem in § 6 ABGB verwendeten "und" (vgl dazu Strasser, Rechtsdogmatik, Rechtstheorie und juristische Methodologie, DRdA 1983, 243 ff). Der vermeintliche Zirkelschluss erweist sich daher in Wahrheit als hermeneutischer Zirkel – die Grundlage jedes Verstehensprozesses (vgl mwN Mayer-Maly, Auslegen und Verstehen, JBl 1969, 413 ff).

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