Die Diskussion zur Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung ist nicht neu. Zwei einschlägige Entscheidungen des EuGH, Beiträge in der Literatur und eine E des VwGH haben die Dynamik dieser Diskussion in letzter Zeit aber stark erhöht. Argumentiert wird, dass die Definition der Arbeitskräfteüberlassung durch den EuGH in Österreich sowohl für grenzüberschreitende Sachverhalte als auch für innerstaatliche Sachverhalte relevant sei. Im folgenden Beitrag wird diese Argumentation an Hand der EntsendeRL näher erörtert und in Folge aufgezeigt, dass eine Differenzierung vorzunehmen ist. Relevant ist die Definition des EuGH dort, wo die EntsendeRL eine Grenze vorgibt. In den Bereichen, wo sowohl Arbeitskräfteüberlassung als auch Entsendung auf Grund eines Werkvertrages von der EntsendeRL erfasst sind, bleiben die Entscheidungen des EuGH jedoch ohne Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.