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Der ArbeitnehmerInnen-Begriff im EU-Arbeitsrecht*)*)Wir widmen diesen Beitrag dem Andenken an Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, dem wir beide sehr viel verdanken.,1)1)Dieser Beitrag stellt eine stark gekürzte Fassung der im Auftrag der AK Wien von den Autoren verfassten englischsprachigen Studie "The concept of ‚worker‘ in EU law – Status quo and potential for changes" dar, die als Working Paper des European Trade Union Institute (ETUI) erscheinen wird. – Status quo und Veränderungspotenzial

AbhandlungenMartin Risak, Thomas DullingerDRdA 2018, 206 Heft 3 v. 15.6.2018

Der Begriff des/der AN steckt nicht nur im nationalen, sondern auch im europäischen Recht den Schutzbereich des Arbeitsrechts ab. Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Arbeitsorganisation stellt sich die Frage, ob die bisher vom EuGH vorgenommene Interpretation, die wesentlich auf organisatorische und nicht auf wirtschaftliche Kriterien abstellt, noch sachadäquate Lösungen bietet bzw, ob sie schon jetzt Ansatzpunkte für eine Einbeziehung auch von schutzbedürftigen Selbständigen in den Schutzbereich aufweist. Dies ist nicht zuletzt auch deshalb von Bedeutung, da der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erstmals eine Legaldefinition auf europäischer Ebene enthält, die auf die Rsp des EuGH verweist.

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