Der Gesetzgeber hat das Verfahren der Neuzuordnung von Erwerbstätigkeiten zur SV der Selbständigen oder Unselbständigen neu geregelt. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob dadurch die Probleme des früheren Rechts gelöst und ob neue generiert worden sind. Außerdem behandelt der Beitrag die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.