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Nützenadel (Hrsg), Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus

BuchbesprechungenKlaus-Dieter MulleyDRdA 2018, 172 Heft 2 v. 15.4.2018

Wallstein Verlag, Göttingen 2017

592 Seiten, gebunden, SU, € 35,90

Am 7.10.1917 genehmigte in Österreich Kaiser Karl I per Handschreiben die Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit. War dies die Geburtsstunde des angeblich "weltweit ersten Sozialministeriums", welches nun von bisher zuständigen anderen Ministerien die Agenden für Jugendfürsorge, Kriegsbeschädigtenobsorge, SV, Arbeitsrecht, -vermittlung und -schutz sowie Wohnungswesen übernahm, so wurde in Deutschland inmitten der Revolutionswirren auf Drängen der Arbeiterschaft im Oktober 1918 ein Reichsarbeitsamt gegründet, welches 1919 zum Reichsarbeitsministerium wurde. Ähnlich wie in Österreich waren Sozialpolitik ("Arbeitsfragen"), SV ("Arbeiterversicherung"), Wohnungswesen und Kriegsbeschädigtenobsorge die Agenden des neuen Ministeriums, welches im Laufe der Weimarer Republik – wie die ausgezeichnete Einführung von Ulrike Schulz in die Geschichte des Reichsarbeitsministeriums zeigt – insb in Bereichen des Arbeits- und Tarifwesens, im Wohnungsbau und der Sozialfürsorge zunehmend Ansehen und Kompetenz gewann. Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 und in den folgenden Jahren gelangten im Zuge der Ausschaltung der Selbstverwaltung von Körperschaften, der Einführung des "Führerprinzips" und der Übernahme zentraler Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik weitere Agenden an das Reichsarbeitsministerium.

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