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Der Betriebsrat, der keiner mehr war – Rechtsfolgen einer mangelhaften Konstituierung

Der praktische FallElias Felten, Barbara TrostDRdA 2017, 405 Heft 5 v. 15.10.2017

Das Betriebsverfassungsrecht – und hier wiederum im Besonderen das betriebsverfassungsrechtliche Organisationsrecht – ist streng formgebunden. Die Vorschriften über die Organbildung stellen die Basis für das gesetzeskonforme Funktionieren der betrieblichen Interessenvertretung dar und sind zweiseitig zwingend. Die Verletzung solcher Vorschriften zieht – nicht immer, aber doch häufig – sogar die Rechtsunwirksamkeit von Rechtshandlungen nach sich. Anhand des nachfolgenden Sachverhalts, in dessen Mittelpunkt zunächst eine problematische Kündigung steht, soll gezeigt werden, welche praktischen Auswirkungen sich an eine mangelhafte Betriebsratsbildung – insb mangelhafte Konstituierung – knüpfen.

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