Bauarbeiter erhalten bei Entfall der Arbeit wegen Schlechtwetters eine Entgeltfortzahlung in Höhe von 60 %, wobei die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) dem AG die Kosten dafür refundiert. Die dafür notwendigen Mittel werden durch AG- und AN-Beiträge gedeckt. War die Schlechtwetterentschädigung bei ihrer erstmaligen Einführung 1938 eine rüstungspolitische Maßnahme, so ist sie heute Teil der Arbeitsmarktpolitik. Wiewohl der wesentlichste Teil des Gesetzes – nämlich die umgangssprachlich als "60er" bezeichnete Schlechtwetterentschädigung – unverändert geblieben ist, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten doch insgesamt massive Änderungen im Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) vorgenommen.