1997, anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Inkrafttretens des ASGG am 1.1.1987, erläuterte Kuderna1) in dieser Zeitschrift rechtshistorisch die "Entwicklung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Österreich" und orientierte sich an dem über ein Jahrzehnt davor erschienenen Aufsatz von Machacek,2) der in Anlehnung an Kolroß3) und Machek4) einen kurzen historischen Überblick über die Einrichtung von Gewerbegerichten in Österreich bot. Jüngst widmete Kozak5) der Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit ein instruktives, mit Grafiken über deren Organisation veranschaulichtes Kapitel in seiner Dissertation. Den genannten rechtshistorischen Arbeiten ist allerdings gemeinsam, dass sie die politischen Überlegungen, die zur Gründung und personellen Zusammensetzung von Gewerbe- respektive Arbeitsgerichten führten, nur am Rande behandeln. Als Historiker werde ich mich in diesem kurzen Überblick, unter Ausklammerung der kollektivvertraglichen Streitigkeiten, auf einige wesentliche, bislang weitgehend weniger bekannte, jedoch vor allem für die Genese der Laiengerichtsbarkeit in der arbeitsrechtlichen Rsp politisch relevante und bedeutsame Punkte beschränken.6)