vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Unzukömmlichkeiten der dortseits bezeichneten Art …" – Notizen zum Sportelverbot

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsRainer SilbernaglDRdA 2017, 64 Heft 1 v. 15.2.2017

Der Begriff Sporteln leitet sich vom Lateinischen sportula ab, was Geschenk bedeutet. Die "Sporteln" waren das Entgelt, das Untertanen für obrigkeitliche Verrichtungen direkt an den Amtsträger entrichten. Damit hatten diese einen gebührenhaften Charakter. Sie sind von der eigentlichen Besoldung der Amtsträger nur schwer zu trennen. Gerne wird die Gabe von Geschenken im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Amtsbetrieb, die in der Grauzone zu Gebühren angesiedelt sind,1)1)Stollberg-Rilinger, Zur moralischen Ökonomie des Schenkens bei Hof, in Paravinci (Hrsg), Luxus und Integration. Materielle Hofkultur Westeuropas vom 12. bis zum 18. Jahrhundert (München 2010) 187-189. als Rückstand einer sich inzwischen modernisierenden Welt angesehen. Es wäre aber ein Anachronismus, der die Betrachtung des Zeitgeschehens völlig aus dem damaligen Zusammenhang löst und sie lediglich einer Gegenwartsbetrachtung gegenüberstellt, würde man bei Sporteln vorschnell von unserem Verständnis von Bestechung sprechen.2)2)Groebner, Gefährliche Geschenke (Konstanz 2000) 166-167. Geschenke im Amt bzw außerordentliche Zahlungen waren, auch abgesehen von Zahlungsschwierigkeiten der Staatsgebilde des Heiligen Römischen Reiches und der Habsburgermonarchie, kein unverständliches Element in der Besoldung der Amtsträger.3)3)Wyluda, Lehnrecht und Beamtentum (Berlin 1969) 97 f. Sporteln wurden für Dienste gefordert, die wir heute als selbstverständliche öffentliche Leistung in Anspruch nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!