Seit einigen Jahren ist die Frage, ob ein Mitgliedstaat beim grenzüberschreitenden Transitverkehr den nationalen Mindestlohn vorschreiben kann, sowohl auf politischer als auch juristischer Ebene rege in Diskussion. Dabei wird die Vereinbarkeit der Mindestlohnkontrolle mit der EU-Dienstleistungsfreiheit zwar regelmäßig besprochen, eine grundlegende Erörterung dieser Problemstellung mittels empirischer Daten erfolgte bislang jedoch nicht. Der folgende Beitrag setzt sich daher im Kern mit den Fragen auseinander, welches öffentliche Interesse einer Mindestlohnkontrolle beim Transitverkehr zugrunde liegt und inwieweit diese in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt werden kann.