Mit dem im Titel genannten Zitat beginnt eine der ersten – 1903 abgefassten – sozialpolitischen Studien, die sich mit dem KollV als für die Habsburger Monarchie relativ neuem Rechtsinstrument auseinandersetzten.1)
Mit dem im Titel genannten Zitat beginnt eine der ersten – 1903 abgefassten – sozialpolitischen Studien, die sich mit dem KollV als für die Habsburger Monarchie relativ neuem Rechtsinstrument auseinandersetzten.1)