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"Langsam, aber stetig ringt sich das Recht des Arbeiters durch." – Bemerkungen zur Frühgeschichte des Kollektivvertragswesens

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsKlaus-Dieter MulleyDRdA 2016, 143 Heft 2 v. 15.4.2016

Mit dem im Titel genannten Zitat beginnt eine der ersten – 1903 abgefassten – sozialpolitischen Studien, die sich mit dem KollV als für die Habsburger Monarchie relativ neuem Rechtsinstrument auseinandersetzten.1)1)Rosner, Der Kollektivvertrag. Eine sozialpolitische Studie. Separatausgabe der volkstümlichen Zeitschrift für österreichisches Rechtsleben, Das Recht 1903; bereits 1900 erschien der wegweisende Aufsatz von Lotmar, Die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik 15. Bd (1900) 1 ff.

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