Als am 9.9.1955 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vom Nationalrat verabschiedet wurde, war dies der erfolgreiche Abschluss eines zehn Jahre dauernden Weges zu einem neuen österreichischen Sozialversicherungsrecht. Wiewohl der Ausschussbericht das Gesetz nicht als "Schlusspunkt einer sozialpolitischen Entwicklung", sondern nur als eine Etappe "auf dem Weg zu einer befriedenden Lösung des Problems der sozialen Sicherheit"1) und zu einer umfassenden Neuregelung des Systems der SV gesehen hatte.