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Nachträgliche Änderungen iZm Betriebspensionszusagen – Ausscheiden aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung1)1)Erweiterte Fassung des beim Nachwuchsforum 2015 anlässlich der 50. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See gehaltenen Vortrages.

AbhandlungenMarta J. GlowackaDRdA 2015, 462 Heft 5a v. 15.10.2015

Im Folgenden sollen die Konsequenzen des Ausscheidens eines AN aus dem Geltungsbereich der die betriebliche Altersvorsorge regelnden BV bei aufrechtem Arbeitsverhältnis untersucht werden. De facto geht es um die Frage, was mit einer Betriebspensionszusage passiert, wenn die BV für den AN unanwendbar wird, obwohl sein Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde.

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