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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Koalitionsfreiheit1)1)Schriftfassung des Kommentars zu dem auf der 50. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 26.3.2015 in Zell am See gehaltenen Vortrag von Prof. Dr. Franz Marhold zum Thema "Die Koalitionsfreiheit im österreichischen Recht". Der Kommentar gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

AbhandlungenAngelika NußbergerDRdA 2015, 408 Heft 5a v. 15.10.2015

Die Rsp des EGMR hat sich seit der auch methodologisch sehr bedeutsamen Grundsatzentscheidung Demir und Baykara v. Türkei dynamisch entwickelt. So wurde der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Garantie der Koalitionsfreiheit erweitert und insb auch das Streikrecht in den Schutzbereich von Art 11 EMRK einbezogen. Auch wenn die Kompatibilität des österreichischen Rechts mit den Vorgaben der EMRK bisher nur selten in Straßburg gerügt wurde, können doch die jüngeren Entwicklungen der Rsp des EGMR auch für Österreich von großer Bedeutung sein.

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