VwGH 29.1.2014 2013/08/0265
Landesgeschäftsstelle des AMS Wien 18.10.2013 2013-0566-9-002419
§§ 9 Abs 1, 2, 3 und 7, 10, 24 und 38 AlVG
1. Auch ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes ist als zumutbare Beschäftigung anzusehen.