Durch besondere gesetzliche Anordnung bei der Ausgliederung der früheren Post- und Telegraphenverwaltung gelten auch für sämtliche privatrechtlichen Dienstverhältnisse der aus der Post und Telekom Austria hervorgegangenen Gesellschaften Teile des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG). Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen diese spezielle Konstellation auf die Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG)1) und des B-GlBG2) bzw die formellen Zuständigkeiten der Institutionen nach dem GBK/GAW-Gesetz3) bzw B-GlBG haben.