Der Beitrag beschäftigt sich mit den wichtigsten beim OGH und beim OLG Wien im letzten Jahr nach dem GlBG ergangenen Judikaten.
Geschlechtsbezogene Diskriminierung
OLG Wien 23.5.2013, 8 Ra 13/13k zu § 3 Z 6 iVm § 12 Abs 6 GlBG:
Der Kl begehrte von der beklagten DG Ersatz an Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung durch seine Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen iSd § 3 Z 6 iVm § 12 Abs 6 GlBG und führte aus, er sei bei der Bekl als Leiter der Marketing und Sales-Abteilung beschäftigt gewesen.