Im Juli 2012 wurde ein Entwurf für eine Novelle zum Gleichbehandlungsrecht übermittelt.1) Als deren Ziele wurden die Erhöhung des Schutzniveaus gegen Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die Umsetzung der Selbständigen-Gleichbehandlungs-RL, die Verbesserung des Instrumentariums zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die Harmonisierung des Schutzniveaus zwischen GlBG und Behindertengleichstellungsrecht genannt.2) Im November 2012 konnte man den Medien ein Scheitern dieses Entwurfes entnehmen, der es nicht wie geplant auf die Tagesordnung des Gleichbehandlungsausschusses am 21.11. geschafft hatte. Der folgende Beitrag stellt die bedeutendsten Eckpunkte dieser Novelle vor und sucht mögliche Gründe für deren Scheitern.