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Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Telematiklösungen im Güterbeförderungsverkehr

Aus der Praxis - für die PraxisRichard HalwaxDRdA 2012, 532 Heft 5 v. 1.10.2012

Im Güterverkehr werden Fahrzeuge immer häufiger mit technischen Erfassungs- und Verarbeitungssystemen, Flottenmanagement oder LKW-Telematik genannt, ausgerüstet. Der Begriff "Telematik" wurde im Jahr 1979 durch Simon Nora und Alain Minc geprägt.1)1)Krause (Hrsg Delfmann), Organisation und Steuerung von Transportnetzwerken (2007) 55 Rz 2.4.3. Es handelt sich dabei um ein Kunstwort aus den Begriffen Telekommunikation, Automation und Informatik und bezeichnet im Kontext von Verkehr und Transport die Integration dieser Komponenten in ein System oder Produkt mit verkehrsrelevanter Funktionalität.2)2)BM für Verkehr, Innovation und Technologie, IVS Aktionsplan Österreich.

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