Gegenstand dieses Beitrages ist die Erörterung der Frage, welche arbeitsrechtlichen Folgen es haben kann, wenn AN vom Vertragsarzt oder der Vertragsärztin des zuständigen Versicherungsträgers eine unvollständige oder unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbestätigung erhalten und diese Bestätigung ihrem AG vorlegen. Schwerpunkt ist einerseits der erforderliche Inhalt der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung und andererseits wann und unter welchen Umständen als Folge der Säumnis der Verlust des Entgelts eintreten kann.