Im Zentrum des folgenden Beitrags stehen - ausgehend von den veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Entwicklungen, die sich auf Recht und Praxis des KollV in Österreich auswirken. Im Einzelnen werden die neuere Rsp des EGMR zu Art 11 EMRK, die Anerkennung der Rolle der Sozialpartnerschaft in Art 120a B-VG und der Schutz kollektiven Verhandelns und kollektiver Maßnahmen in Art 28 Grundrechte-Charta der EU (GRC) näher behandelt.