Nach den Rs Buchner und Kleist hatte sich der EuGH wiederum mit einem österreichischen Fall zu beschäftigen, in dem das unterschiedliche Pensionsanfallsalter von Frauen und Männern von den gesetzlichen Pensionssystemen Ausgangpunkt für die E war. Die vorliegende E ist besonders deshalb von großem Interesse, weil der EuGH die Klarstellung vorgenommen hat, dass die RL über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Systemen der sozialen Sicherheit (RL 79/7/EWG) auch auf die jährlichen gesetzlichen Pensionsanpassungen anzuwenden ist.