Europarecht
RL 2003/88/EG
Arbeitszeitrichtlinie
Art 7:
Höhe des Urlaubsentgelts für Linienpiloten
EuGH 15.9.2011, Rs C-155/10 - Williams ua Nach Art 7 der RL 2003/88/EG behält ein Linienpilot während seines Jahresurlaubs nicht nur den Anspruch auf Fortzahlung des Grundgehalts, sondern zum einen auch auf alle Bestandteile, die untrennbar mit der Erfüllung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben verbunden sind und zum anderen auch auf alle Bestandteile, die an seine persönliche und berufliche Stellung anknüpfen.