Die folgende Betrachtung soll dazu dienen, den Standpunkt der Lehre betreffend die Bewertung von Zeitausgleichsguthaben anhand der regelmäßig geübten Spruchpraxis des OGH zu überprüfen.
Die folgende Betrachtung soll dazu dienen, den Standpunkt der Lehre betreffend die Bewertung von Zeitausgleichsguthaben anhand der regelmäßig geübten Spruchpraxis des OGH zu überprüfen.