Freie DN sind seit 1.1.2008 in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) stellte sie regulären DN gleich. Dennoch verweigerte das Arbeitsmarktservice (AMS) die Zuerkennung von Weiterbildungsgeld an diese Versichertengruppe. Erst ein Erk des VfGH im März 2011 erklärte diese Vorgangsweise als gleichheitswidrig und eröffnete damit freien DN Anspruch auf Weiterbildungsgeld als finanzielle Basis für die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz.