Jenes Gesetz, das am 11.5.1921 beschlossen wurde, hielt man mit Recht für "eines der fortschrittlichsten Sozialgesetze der Welt" (Klenner, Die österreichischen Gewerkschaften I [1951] 573), und es darf dieser Befund noch gegenwärtig bestätigt werden. Auch heute noch zählen die zwingenden Regelungen über Entgeltfortzahlung und Kündigung zu den herausragenden sozialen Leistungen, die dieses Gesetz für die von seinem Geltungsbereich erfassten ArbeitnehmerInnen (AN) bietet.