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Das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission - Update 2011

Aus der Praxis - für die PraxisEva MattDRdA 2011, 582 Heft 6 v. 1.12.2011

Neben den in den Medien prominent besprochenen Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) durch die Novelle 2011 - wie etwa der Einführung von Einkommensberichten oder verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten - kam es auch im dazugehörenden Verfahrensrecht zu einigen Änderungen.1)1)Änderungen des GlBG und des Gesetzes über die GBK und die Gleichbehandlungsanwaltschaft ua durch das BGBl I 2011/7 vom 15.2.2011, in Kraft getreten am 1.3.2011; Änderung der GBK-Geschäftsordnung (-GO) durch Verordnung (VO) der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, BGBl II 2011/102 vom 9.4.2011. Folgender Beitrag widmet sich nun diesem Aspekt der Novelle 2011 und hat das Ziel, das "Verfahren neu" vor der Gleichbehandlungskommission (GBK) für die Praxis darzustellen.2)2)Die Autorin, Dr.in Eva Matt, ist seit 1.7.2008 Vorsitzende von Senat I der GBK. Persönliche Eindrücke beziehen sich auf ihre bisherigen Wahrnehmungen des neuen Verfahrens.

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