vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Was hat Vulkanasche mit einer "neutralen Sphäre" zu tun?

Aus der Praxis - für die PraxisDoris LutzDRdA 2011, 574 Heft 6 v. 1.12.2011

Vulkanasche stellt - zumindest in größeren Konzentrationen - eine gravierende Gefahr für die Luftfahrt dar. Im Zeitraum von 1973 bis 2000 wurden ca 100 Begegnungen von Luftfahrzeugen mit Aschewolken dokumentiert. Schadensereignisse haben dabei eine Reichweite von bis zu 3.300 km Entfernung vom Vulkan.1)1)WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Vulkanische_Asche . Der Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull 2010 war wohl der spektakulärste in letzter Zeit.2)2)Im Mai dieses Jahres brach der isländische Vulkan Grimsvötn aus und führte zu einer Flugraumsperre im europäischen Flugraum und bereits im Juni dieses Jahres gab es erneut Flugraumsperren für Flüge über die Südhalbkugel durch einen südchilenischen Vulkan der Caulle-Kette. Mit hoher Wahrscheinlichkeit war es allerdings nicht der letzte,3)3)UNISDR Presseaussendung vom 24.1.2011, wonach die CERD ein Wachstum von Natur- und Umweltkatastrophen prognostiziert http://cred.be/sites/default/files/Press_Release_UNISDR2011_03.pdf . weshalb es sich lohnt, die Frage abzuhandeln, welche Konsequenzen solche Ereignisse auf die Risikoverteilung zwischen ArbeitgeberInnen (AG) und ArbeitnehmerInnen (AN) haben, wenn Letztere nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen können, weil Flugraumsperren verhängt werden.4)4)Dass weder ein Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 AngG bzw § 82 lit f GewO vorliegt, wird hier nicht näher ausgeführt, weil in der Praxis erfreulicherweise keine Anfragen wegen Entlassung in der AK Wien gestellt wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!