1988 wurde in Österreich die Arbeitskräfteüberlassung (früher: "Leih- und Zeitarbeit") gesetzlich geregelt. Die Debatte davor ist zum Teil sehr hitzig gewesen. Manche (wie die Gewerkschaften) lehnten die "Leiharbeit" überhaupt ab und wollten, dass man sie gesetzlich verbiete. Jene, die dagegen waren, traten für eine etwas stärkere Reglementierung, insb mit Schutzvorschriften für die überlassenen Arbeitskräfte (die "LeiharbeitnehmerInnen" ["Leih-AN"]) ein. Die Gesetzgebung entschied gegen ein (auch sektorales) Verbot, nahm jedoch eine starke Regulierung vor. Inzwischen hat sich die Strategie der Zeitarbeitsbranche aber mehrfach verändert. Ursprünglich war sie mit dem Argument verbreitet worden, Spitzen im Arbeitskräftebedarf ausgleichen zu wollen. Im Moment werden die überlassenen Arbeitskräfte in manchen Beschäftigerbetrieben, von den Beschäftigern (= Entleihern) auch zur Besetzung von Dauerarbeitsplätzen und zur Reduktion der Arbeitskosten im Betrieb der Beschäftigung eingesetzt, was in der Diskussion auf besondere Kritik stieß. Im folgenden Beitrag wird daher die Entstehung und Entwicklung der Leih- und Zeitarbeit mit einigen, in der Praxis (immer noch) bestehenden Problemen dargestellt. Neben der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der Überlassungskräfte gehört dazu auch der Grundsatz der Gleichbehandlung mit den Stammarbeitskräften, den AN in den Beschäftigerbetrieben, wozu auch die 2008 von der EU erlassene Leiharbeitsrichtlinie (-RL) einige Regelungen enthält, die von den EU-Mitgliedsländern, auch von Österreich bis Ende 2011 umzusetzen ist.