Die Replik von René Schindler auf meinen Beitrag zum "Einkommensbericht" übt sich in Zurückhaltung. Wenn ich mich nicht sehr täusche, verteidigt Schindler die Regelung sehr vorsichtig - und versehen mit einem ordentlichen Schuss "Prinzip Hoffnung". Sein Plädoyer für einen neuen Ansatz sei hier nachdrücklich unterstützt: Das Gleichbehandlungsrecht hat zur Verbesserung der Lage der Frau in der Arbeitswelt und insb zur Verminderung der Einkommensunterschiede einen äußerst bescheidenen Beitrag geliefert, was indes nicht überrascht: Es ist nicht ausreichend breitenwirksam und schon von seiner Anlage her kaum dazu geeignet, "strukturelle Diskriminierungen" wirksam zu bekämpfen. Dennoch sollte der "Rute des Rechts" und dem Druck, den Klagen auslösen, ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als bei Schindler.