1. Rechtlicher Hintergrund
Werden ArbeitnehmerInnen (AN) von einem Staat in einen anderen Staat vorübergehend entsendet, so ändert sich nach den europäischen Kollisionsnormen (Rom I-VO) für die AN grundsätzlich weder das anzuwendende Arbeitsrecht, noch der anzuwendende Kollektivvertrag (KollV). Dh, es gelten für sie weiterhin die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Herkunftsstaates - eine Regelung, die bei einem starken Lohngefälle zwischen zwei Staaten regelmäßig zu Lohndumping führen kann, aber trotzdem viele Jahre keine besonderen Probleme verursacht hat. Da die grenzüberschreitende Beschäftigung einer behördlichen Genehmigung unterworfen war, konnte über diesen Weg auch die Einhaltung innerstaatlicher Lohnvorschriften für den