vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Arbeitnehmerbegriff im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gemeinschaftsrecht

Aus der Praxis - für die PraxisPatricia Wolf (Wien)DRdA 2011, 467 Heft 5 v. 1.10.2011

Der Arbeitnehmer-(AN-)begriff im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gemeinschaftsrecht differiert zum Teil erheblich und versteht sich sogar zum Teil explizit als eigenständiger Begriff, der nicht mit dem vertragsrechtlichen AN-Begriff übereinstimmt.

Anhand von Entscheidungen des OGH, des VwGH und des EuGH wird versucht, die Unterschiede des Begriffes AN bzw Dienstnehmer (DN) in den genannten Rechtsbereichen herauszuarbeiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!