In den letzten Jahren überraschte der OGH immer wieder mit neuer Rspr1) zum Entgeltfortzahlungsrecht. Für den Rechtsanwender besonders mühsam ist das in jenen Fällen, in denen der OGH von seiner zunächst gefundenen Lösung wieder abgeht. Dies ist erst kürzlich im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers (AG) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes geschehen.