Die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Finanzierungsfragen standen für alle Reformüberlegungen im Mittelpunkt.1) Die wichtigsten Änderungen zu Beginn der Reformen in den 1990er Jahren2) waren die schrittweise Verlängerung der Versicherungszeit und die Erhöhung des Berücksichtigungszeitraums für die Altersrente auf die 25 besten Jahre. Der im Rentenreformgesetz von 20033) enthaltene Beschluss, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Reformmaßnahmen durchzuführen, wurde nach einigen bescheideneren Reformaßnahmen nun mit dem am 10.11.2010 veröffentlichten ReformG verwirklicht, welches die tief greifenden Reformen von 1993 und 2003 weiterführt.4) Das Alterssicherungsgremium Conseil d'orientation des retraites (COR) hat Anfang 2010 die jetzige Reform für "technisch durchführbar" erklärt.5) Im Wahljahr 2007 wurde die Notwendigkeit einer Reform der Alterssicherung von Präsident Sarkozy aber noch mit dem Hinweis auf die gesicherte Finanzierung verneint, während die aktuelle Reform mit der Notwendigkeit einer bis 2018 zu erreichenden finanziellen Konsolidierung begründet wird. Zu diesem Zeitpunkt sollen gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Konsolidierung der Finanzierung über 2020 hinaus getroffen werden.