Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen können bei international tätigen Konzernen Unsicherheiten darüber entstehen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitglied des Europäischen Betriebsrates (EBR) vorzeitig abberufen werden kann. Die folgenden Ausführungen sollen diese Problematik am Beispiel eines italienischen Konzerns und zweier konkreter Fallbeispiele zeigen.