Dieser Beitrag widmet sich einem Thema, das anlässlich der Tagung der österr Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht näher behandelt wurde - der Schwerarbeitspension. Sechs Jahre nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt ist der Zeitpunkt gekommen, um die Entwicklung dieses "jungen Kindes" der Pensionsversicherung (PV) zu reflektieren. Dabei sollen Motivlagen, die zu dieser Regelung geführt haben, ebenso eine Erwähnung finden wie die komplexe Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen und der Stellenwert, den diese Pensionsform im österr Pensionssystem einnimmt.1)