Europarecht
RL 2000/78/EG
Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie
Art 1, 2, 3, 6:
Altersdiskriminierung bei Berechnung der Kündigungsfrist
EuGH 19.1.2010, Rs C-555/07 - Kücükdeveci
Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG steht einer nationalen Gesetzesregelung entgegen, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers (AN) bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Es obliegt dem nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des interstaatlichen Rechts unangewendet lässt.