In den letzten Jahren hat es eine intensive arbeitsrechtliche Diskussion über die Möglichkeiten zu mehr Flexibilität im Arbeitsverhältnis gegeben. In der Sache geht es zu einem großen Teil darum, ob und in welchem Umfang dem Arbeitgeber (AG) ein Recht zukommen soll, das Entgelt des Arbeitnehmers (AN) einseitig zu gestalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Frage nach der Zulässigkeit und den Grenzen für den Vorbehalt des Widerrufs und der Unverbindlichkeit von Leistungen.