Das 4. SRÄG 2009, BGBl I 2009/147, dient der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (siehe Art 120b Abs 2 iVm Art 151 Abs 38 B-VG), bis spätestens zum Ablauf des 31.12.2009 die bereits langjährig bestehende und bewährte Vollziehung bestimmter staatlicher Verwaltungsaufgaben der Sozialversicherungs-(SV-)träger und des Hauptverbandes der österr SV-Träger durch Selbstverwaltungskörper ausdrücklich als solche des übertragenen Wirkungsbereichs zu bezeichnen und eine Weisungsbindung gegenüber dem zuständigen obersten Verwaltungsorgan vorzusehen, sowie der teilweisen Umsetzung des vom Hauptverband der österr SV-Träger vorgelegten Sanierungskonzepts "Gesundheit: Finanzierung sichern - Langfristige Potentiale zur Steuerung der Ausgaben und zur nachhaltigen Kostendämpfung". Weiters erhalten ua BezieherInnen einer niedrigen Pension eine Einmalzahlung für das Jahr 2010. Außerdem werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung der e-card gesetzt und das Aufsichtsrecht des Bundes gestärkt.