Mit dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135, wurde ein Gesetz für gleichgeschlechtliche PartnerInnen geschaffen, das ihnen ein der Ehe ähnliches familienrechtliches Rechtsverhältnis einräumen soll. Dementsprechend wurden in diesem Gesetz jene Gesetze novelliert, die Ehepartnern besondere Rechtspositionen einräumen. Das Gesetz trat mit 1.1.2010 in Kraft.