In Österreich werden Übergriffe an Personen, welche in die sexuelle Sphäre reichen, sowohl im Privatals auch im Strafrecht mit Sanktionen bedroht. Daraus ergeben sich für die betroffenen Personen in der Praxis Fragen und Problemsituationen, sowohl durch das Zusammenspiel der derzeit geltenden Regelungen, als auch durch die Spruchpraxis der Gerichte. Diese sollen im Folgenden aus der Sicht der langjährigen Beratungserfahrung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW)1) behandelt werden.