vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsschutz bei In-vitro-Fertilisation erst ab dem Embryotransfer?

Aus der echtsprechungEntscheidungsbesprechungenMichael MayrhoferDRdA 2010/5DRdA 2010, 53 Heft 1 v. 1.2.2010

§ 10 Abs 1 MSchG

§ 3 Z 7 GlBG

1. Eine mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) herbeigeführte Schwangerschaft und damit der besondere Kündigungsschutz des § 10 Abs 1 MSchG beginnen nicht bereits mit der (extrakorporalen) Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, sondern erst mit der Einsetzung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!