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Was vor 25 Jahren geschah!

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsJohanna NaderhirnDRdA 2009, 473 Heft 5 v. 1.10.2009

Im Jahre 1984 sind auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts keine bahnbrechenden Neuerungen zu verzeichnen. Im Bereich des ArbeitnehmerInnen-(AN-)schutzrechts ist auf die Verordnung (VO) über Einrichtungen in den Betrieben für die Durchführung des AN-Schutzes hinzuweisen (BGBl 1984/2). Diese VO wurde auf Grund des AN-Schutzgesetzes (ASchG, BGBl 1972/234) erlassen und regelte ua Näheres betreffend die Sicherheitsvertrauenspersonen, die betriebsärztliche Betreuung und den Sicherheitsausschuss (vgl dazu Geppert, DRdA 1984, 183 f). Mit BGBl 1984/29 erfolgte eine Wiederverlautbarung des Dienstrechtsverfahrensgesetzes, mit BGBl 1984/287 wurde das Landarbeitsgesetz wiederverlautbart. Auch auf dem Gebiet des Lehrlingswesens tat sich Einiges. So erfolgte etwa mit der VO BGBl 1984/160 eine Änderung der Lehrberufsliste, diverse Prüfungsordnungen für Lehrabschlussprüfungen wurden erlassen, so etwa für die Lehrberufe Kerammodelleur sowie Porzellanformer. Im Bereich des öffentlichen Dienstrechts kam es ua zur Erlassung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (BGBl 1984/302), zu Änderungen des Pensionsgesetzes (BGBl 1984/406 und 548) sowie zu einer Novelle des Gehaltsgesetzes (BGBl 1984/548). M. Ritzberger-Moser hat schon in DRdA 1994, 549 f darauf hingewiesen, dass mit BGBl 1984/213 die Bestimmungen des MSchG über die Ruhezeit bei ausnahmsweise gestatteter Sonn- und Feiertagsarbeit werdender und stillender Mütter an das Arbeitsruhegesetz 1983 angepasst worden sind und dass im Unterschied zum ARG nach dem MSchG die Arbeit während der Ruhezeit gänzlich unzulässig ist.

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